Lärmschutz

Abhängig von Fortschritt des Geothermieprojekts kann es zu bestimmten Geräuschbelastungen kommen. Die vorgeschriebenen Grenzwerte für Lärmimmisionen gemäß der TA Lärm werden jederzeit eingehalten. Während der Bauphase des Bohrplatzes kann ein vermehrtes Verkehrsaufkommen von Lastwagen sowie Geräusche durch Baumaschinen auftreten. Die eigentliche Bohrung kann Geräusche in verschiedenen Frequenzbereichen erzeugen, die jedoch in der Regel von den Anwohnern kaum wahrgenommen werden. Es wird nicht erwartet, dass der Betrieb der Geothermieanlage zu einer Lärmbelästigung führt.