Gebäudesicherheit

Die Sicherheit von Gebäuden stand während der Voruntersuchungen in Geiselbullach an oberster Stelle und wird auch während des zukünftigen Baus und Betriebs der Geothermieanlage höchste Priorität behalten. Gemäß der DIN-Norm 4150 sollen Gebäude in Deutschland Bodenschwingungen von bis zu 5 mm/s standhalten können. Für denkmalgeschützte Gebäude liegt dieser Wert bei 3 mm/s.

Sollten unerwartet stärkere Bodenschwingungen auftreten, die potenziell Gebäudeschäden verursachen könnten, kommt die Beweislastumkehr zum Tragen. Dies bedeutet, dass der Anlagenbetreiber den Nachweis erbringen muss, dass die Schäden nicht durch seine Aktivitäten verursacht wurden. Es ist jedoch auch möglich, dass starke Bodenschwingungen auftreten, die keinerlei Schäden verursachen.