Beweislastumkehr

Das Bundesberggesetz (BbergG) sieht eine Beweislastumkehr vor. Diese Regelung verpflichtet den Anlagenbetreiber, den Nachweis zu erbringen, dass etwaige Gebäudeschäden nicht durch seine Aktivitäten verursacht wurden. Zur Absicherung und zum Ausgleich möglicher Schäden muss eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mehreren Millionen Euro abgeschlossen werden.