Bergrecht

Die Gewinnung von Erdwärme aus dem Untergrund unterliegt dem Bergrecht. Das Bundesberggesetz (BbergG) beruht auf dem Prinzip der Bergfreiheit. Dieses Prinzip besagt, dass die im Gesetz aufgeführten bergfreien Bodenschätze, einschließlich Erdwärme, nicht zum Eigentum des Grundbesitzers gehören. Stattdessen sind sie vom Grundeigentum abgetrennt und stehen zur Nutzung unter staatlicher Aufsicht. Das bedeutet, dass Geothermieprojekte ohne die Zustimmung der Grundeigentümer durchgeführt werden können, solange die entsprechenden gesetzlichen Regelungen und Auflagen eingehalten werden. Das Bundesberggesetz regelt auch die Interessenkonflikte zwischen den Inhabern einer Bergbauberechtigung und den betroffenen Grundeigentümern. Grundsätzlich gilt die Beweislastumkehr.